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VFF Verein freier Finanzierer e.V.
Verbraucherkreditrichtlinie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torsten Kösterke   
Freitag, den 11. Juni 2010 um 18:22 Uhr

VFF-Finanzierungsplattform hat die VVI und den

Darlehensvermittlungsvertrag technisch umgesetzt!!!

Ab heute, den 11.06.2010 ist die Verbraucherkreditrichtlinie VKR in Kraft. Die meisten Regelungen betreffen die Abläufe und die Dokumente der Kreditgeber. Einige Änderungen ergeben sich jedoch auch für die Finanzierungsvermittler. Die wichtigsten dabei sind, dass zur Vermittlung einer Finanzierung i.d. Regel ein Darlehensvermittlungsvertrag zu schließen ist. Rechtzeitig vor Abschluss dieses Vertrages hat der Vermittler vorvermittlungsvertragliche Informationspflichten( VVI ) zu erfüllen. Dabei hat er seinem Interessenten seine ladungsfähige Anschrift (Postfach reicht nicht) mitzuteilen, das vom Interessenten an ihn zu zahlende Honorar zu nennen, die vom Interessenten voraussichtlich zu tragenden Nebenentgelte (Schreibgebühren, Versandkosten,...) zu nennen und mitzuteilen, dass er auch für den Darlehensgeber entgeltlich tätig sein wird. Die Vertriebskosten des Kreditgebers hat er in Euro zu benennen. Die exakte Umsetzung dieser neuen Regelungen muss nun so schnell wie möglich in der Praxis erfolgen. Wir als Verein freier Finanzierer haben in unserer Webplattform für die Vermittlung von Baufinanzierungen und Ratenkrediten die Formulare "vorvermittlungsvertragliche Informationen" und "Darlehensvermittlungsvertrag" am heutigen Tage umgesetzt. So bietet unser System allen Mitgliedern und angeschlossenen Partnern die Möglichkeit, diese Dokumente ohne Zusatzaufwand bei jedem Kundengespräch zu erstellen. Die Einweisung und Schulung der interessierten Mitglieder fand bereits am 8.6.2010 in Dresden statt und versetzt die Teilnehmer in die Lage, die neuen Regelungen vom ersten Tage an ohne Mehraufwand einzuhalten. Dadurch wird die Beratungsqualität weiter erhöht, was den Mitgliedern des Vereins sehr am Herzen liegt.

Wir danken allen, die durch aktive Mitarbeit in den diversen Arbeitskreisen mit geholfen haben, dieses komplexe Thema fachlich und technisch noch termingerecht umzusetzen.

Torsten Kösterke

-Vorstandsvorsitzender-

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. Juni 2010 um 18:55 Uhr
 
Verein freier Finanzierer e.V. VFF stellt sich vor PDF Drucken E-Mail

Finanzierungsberater institutioneller Anbieter erhalten eine mehrjährige Ausbildung als Grundlage für eine fundierte Finanzierungsberatung. Zu Ihrem Berufsalltag gehören weiterhin regelmäßige Weiterbildung und Qualifizierung entsprechend der Anforderungen des Marktes und des Gesetzgebers. Zusätzlich sind sie durch Haftung des Arbeitgebers weitgehend vor Regressansprüchen aus Beraterhaftung geschützt. Freie Vermittler sind für ihre Aus- und Weiterbildung selbst verantwortlich und haften oft persönlich für Beratungsfehler.

Der Verein freier Finanzierer e.V. VFF wurde von freien Finanzierern gegründet um die Aus- und Weiterbildung freier Finanzierer zu organisieren, so dass die Beratungen mindestens den Qualitätsansprüchen institutioneller Marktteilnehmer entsprechen. 

Der Verein freier Finanzierer e.V. VFF

  • übernimmt die laufende Betreuung, Information und Beratung der Mit­glieder in Fragen ihrer Berufsabsicherung und der Ver­mittlerhaftung
  • schafft neue Finanzierungslösungen für beschreibbare relevante Kundengruppen
  • fördert den Schutz selbständig tätiger Finanzierer gegen Haf­tungsansprüche von Kunden aus deren laufender Bera­tungs- und Vermittlungstätigkeit durch Organisation und Dokumentation des Beratungsprozesses
  • berät selbständig tätige Finanzdienstleister und Ver­sicherungsvermittler in allen Fragen zu geeigneten Maß­nahmen im Zusammenhang den oben genannten Punkten
  • stellt eine Finanzierungsplattform zur Verfügung die den Beratungsprozess unterstützt und dokumentiert

Der Verein hat keinen wirtschaftlichen Zweck. Die Kosten der Tätigkeit werden durch Mitgliedsbeiträge gedeckt. Die Beratungen, Dienstleistungen, Schulungen usw. werden durch Mitglieder und andere Dienstleister angeboten und durchgeführt.

 
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Gern nehmen wir neue Mitglieder auf, die interessiert daran sind, unsere Leistungen zu nutzen und uns bei unserer Arbeit zu unterstützen.

Wenn sie daran interessiert sind die Bedingungen für freie Finanzierer zu verbessern und dafür Mitglied des Verbandes freier Finanzierer werden möchten, dann

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Mitglieder können selbständige Finanzdienstleister, Versiche­rungsmakler gem. § 93 ff. HGB und alle sonstigen selbstän­digen Versicherungs- und Finanzvermittler gem. § 84 ff. HGB sowie Vor­standsmitglieder und Geschäftsführer von entsprechenden juristischen Personen werden. Des Weiteren können natürli­che Personen, die sich aus Gründen Ihrer Berufsausübung fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Finanzdienst­leistungs- und Versicherungsbranche erworben haben, Mit­glied werden.

Der Verein besteht aus fördernden, ordentlichen und persönlichen Mitgliedern. 

ab 0,00 EUR Jahresbeitrag
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Per­sonen, Körperschaften und Vereinigungen werden, die den Zweck des Vereins in verschiedener Weise fördern und un­terstützen.

 ab  150,00 EUR Jahresbeitrag
Ordentliche Mitglieder können Unternehmen, Selbständige, Freiberufler sowie geschäftsführende Gesellschafter von juristischen Personen werden.

ab 1.050,- EUR Jahresbeitrag
Die persönliche Mitgliedschaft kann nur erworben werden von natürlichen Personen die mindestens 3 Jah­re als Finanzierer berufstätig sind oder wa­ren.Jede Mitgliedsaufnahme wird satzungsgemäß vom Vorstand geprüft.

 

 

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