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Mitgliedschaften PDF Drucken E-Mail

Mitglieder können selbständige Finanzdienstleister, Versiche­rungsmakler gem. § 93 ff. HGB und alle sonstigen selbstän­digen Versicherungs- und Finanzvermittler gem. § 84 ff. HGB sowie Vor­standsmitglieder und Geschäftsführer von entsprechenden juristischen Personen werden. Des Weiteren können natürli­che Personen, die sich aus Gründen Ihrer Berufsausübung fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Finanzdienst­leistungs- und Versicherungsbranche erworben haben, Mit­glied werden.

Der Verein besteht aus fördernden, ordentlichen und persönlichen Mitgliedern.

ab 0,00 EUR Jahresbeitrag
Fördernde Mitglieder
können natürliche und juristische Per­sonen, Körperschaften und Vereinigungen werden, die den Zweck des Vereins in verschiedener Weise fördern und un­terstützen.

ab  150,00 EUR Jahresbeitrag
Ordentliche Mitglieder
können Unternehmen, Selbständige, Freiberufler sowie geschäftsführende Gesellschafter von juristischen Personen werden.

ab 1.050,- EUR Jahresbeitrag
Die persönliche Mitgliedschaft
kann nur erworben werden von natürlichen Personen die mindestens 3 Jah­re als Finanzierer berufstätig sind oder wa­ren.Jede Mitgliedsaufnahme wird satzungsgemäß vom Vorstand geprüft.
 

 

 

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